Der Verein wegen Förderung des Sports nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Neu-Ulm, StNr. 151/107/60458, vom 23.04.2014 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit und gemeinnützig.
Gern nehmen wir jederzeit Spenden an und freuen uns über Ihre großzügige Hilfsbereitschaft.
Spenden müssen nicht zwangsläufig freiwillige Geldzuwendungen sein. Auch Sachleistungen oder der Verzicht auf die Zahlungvon Nutzungsgebühren und der Verzicht auf ein vereinbartes Entgelt können gespendet werden.
Als steuerlicher Nachweis der Spende dient die Spendenbescheinigung, auch Zuwendungsbestätigung oder Spendenquittung genannt.
Mit einer Spendenbescheinigung können Zuwendungen an gemeinnützige Vereine bis zu einer Höhe von 20 Prozent der gesamten Einkünfte in der Steuererklärung noch im gleichen Jahr geltend gemacht werden.
VR-Bank Neu-Ulm/Weißenhorn
IBAN DE28730611910007034334
BIC GENODEF1NU1